FÖRDERANTRÄGE FÜR HEIZUNGSTAUSCH

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Antragstellung bei der KfW seit 27.02.2024 möglich
In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) fördert die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) den Einbau erneuerbarer Wärmeerzeuger, wie z. B. Wärmepumpen,
Biomasseheizungen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.
„Seit dem 27.02.2024 können Förderanträge für selbstgenutzte Einfamilienhäuser
bei der KfW gestellt werden“, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale
Saarland. Im Programm Nummer 458 wird die erneuerbare Heizungstechnik
mit mindestens 30 % bezuschusst. Weitere Boni werden gewährt,
wenn keine Beheizung mehr mit fossilen Brennstoffen erfolgt oder wenn das zu
versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet. Möglich
ist eine maximale Förderquote von 70 %.
„Neu ist die Auftragsvergabe an den Fachbetrieb, bevor ein Förderantrag gestellt
werden darf. Der Liefer- und Leistungsvertrag muss bei Antragstellung im Kundenportal
hochgeladen werden“, erklärt die Expertin. Sie empfiehlt außerdem, vorab
die technischen Mindestanforderungen sowie die Höchstgrenze der förderfähigen
Investitionskosten zu prüfen. So sind in einem Einfamilienhaus 30.000 Euro Investition
bezuschussbar.
Förderanträge für den Einbau einer neuen Heizungsanlage für Einfamilienhäuser
mit Einliegerwohnung, für Mehrfamilienhäuser und für Wohnungseigentümergemeinschaften
können derzeit noch nicht gestellt werden. „Ab Mai sollen diese Antragstellergruppen
schrittweise freigeschaltet werden“, weiß Cathrin Becker. Jedoch
darf bereits jetzt mit der Heizungssanierung begonnen und auf eigenes
Risiko für eine Übergangszeit der KfW-Antrag nachgeholt werden.
Bei der KfW ist ebenfalls ein Ergänzungskredit für geförderte energetische Maßnahmen
erhältlich. Im Programm Nummer 358 wird ein zinsgünstiges Darlehen
gewährt, wenn die Zuschusszusage für eine geförderte Sanierungsmaßnahme,
z. B. der Austausch der Heizungsanlage, vorliegt. Auch dafür können ab sofort
Förderanträge gestellt werden.
Eigenheimbesitzer, die sich für Fördermittel interessieren, sollten sich vor einer
Entscheidung zunächst anbieterunabhängig beraten lassen, etwa zu der Frage,
welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche Förderung im jeweiligen Fall
möglich und wie diese zu beantragen ist. Die Energieberater der Verbraucherzentrale
bieten dabei Hilfestellung an.
Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 50089-15 vereinbart werden.
Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
www.verbraucherzentrale-saarland.de.
Ansprechpartnerin für den Inhalt: Cathrin Becker Tel. 06898 7642081
V. i. S. d. P.: Martin Nicolay, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Saarland e.V.


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